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- Genossenschaftliche Rückvergütungen
- Einfach sicher - Geteilter Erfolg ist doppelt wertvoll. Mit genossenschaftlichen Rückvergütungen belohnen wir Ihre Solidarität und Vorsicht.
Wie alle Unternehmen zahlen auch wir die erwirtschafteten Gewinne unseren Eigentümern zurück. Im Unterschied zu unseren Mitbewerbern sind Sie als Kunde auch Inhaber des Unternehmens.
Ihre Rückvergütungen werden wie folgt errechnet:
- Ausgangslage ist unsere Ertragssituation im Vorjahr.
- Nach dem Motto "jeder Schaden zählt" sind die Rückvergütungen abhängig vom technischen Resultat des Vorjahres jedes Versicherungsvertrags (Prämien abzüglich Schadenzahlungen).
- Je nach Versicherungsbranche bezahlen wir unterschiedliche Rückvergütungssätze.
- Genossenschafter, die einem unserer Partnerverbände angehören, erhalten die gleichen Rückvergütungsansätze. Genossenschafter, die nicht bei einem Partnerverband Mitglied sind, erhalten die halben Ansätze gutgeschrieben.
- Die Höhe der ausbezahlten Rückvergütungen wird jährlich durch die Generalversammlung auf Antrag des Verwaltungsrats festgelegt.

