Im Bereich Unfallversicherungen bieten wir Lösungen für die gesetzliche Kollektivunfallversicherung (UVG), diverse Zusatzversicherungen und Einzelunfallversicherungen für Inhaber von Einzelfirmen.
UVG
Die gesetzlich vorgeschriebene Kollektivunfallversicherung für Arbeitnehmer (bei juristischen Personen betrifft dies meist auch die Eigentümer) schützt Sie gegen die wirtschaftlichen Folgen von Unfällen und Berufskrankheiten, wie sie im Unfallversicherungsgesetz (UVG) beschrieben werden.
UVG-Zusatz
Sie können die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung mit verschiedenen Zusatzversicherungen ergänzen: zum Beispiel die Heilungskosten privat versichern, kürzere Wartefristen für Taggelder erwirken, höhere Taggeldleistungen (über 80% des Verdienstes) absichern, Lohnbestandteile über den UVG-Maximallohn (CHF 126 000.00) hinaus decken. Im Gesamtarbeitsvertrag für das Fleischgewerbe sind die UVG-Zusatzversicherungen zwingend vorgeschrieben.
Einzelunfall
Inhaber von Einzelfirmen unterstehen nicht dem UVG. Da der AHV-Lohn von Inhabern von Personengesellschaften je nach Geschäftsverlauf stark schwanken kann, erweist sich ein Versicherungsschutz, der auf dem AHV-Lohn basiert (wie dies z.B. beim UVG der Fall ist), als ungenügend. Es braucht Lösungen, die ein fest vereinbartes Taggeld, Invaliditäts- oder Todesfallkapital ausschütten, unabhängig vom aktuellen AHV-Lohn. Die Einzelunfallversicherung ist damit gezielt auf die Bedürfnisse von Personengesellschaften ausgerichtet.
Unsere Spezialität Dank unserer langjährigen Risikoerfahrung mit Ihrer Berufsorganisation sind unsere Prämientarife auf die Schadenbelastungen der einzelnen Berufsgruppen zugeschnitten. Dies bringt unverkennbare Preisvorteile.

