Fällt einer Ihrer Mitarbeitenden krankheitsbedingt aus, sind gewöhnlich 80% des Lohns versichert. Die meisten Unternehmen wählen hierfür eine Wartefrist von 30 Tagen, während die Prämie je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen wird. Sie sind in der Fleischfachbranche tätig? Dann sind Sie als Betriebsinhaber verpflichtet, eine Krankentaggeldversicherung abzuschliessen.
Brauchen Sie Hilfe? Wir sind für Sie da.
Tipp
Allein die Höhe von Prämien und Taggeldern zu vergleichen, beleuchtet lediglich einen Teil des Ganzen. Wir raten dazu, auch weitere Faktoren wie Versicherungsschutz bei Stellenwechsel, allfällige Vorbehalte oder die Länge der Taggeldzahlungen zu beachten.
Die Bewertung der Krankentaggeldtarife erfolgt bei uns selbstverständlich unabhängig vom Geschlecht. Und der Lohnnachgenuss – also die Lohnzahlungspflicht des Arbeitgebenden nach Tod eines Arbeitnehmenden – ist prämienfrei mitversichert.
Downloads
- Informationen zum Kollektiv-Krankentaggeldpdf (226 KB)
- Informationen zum Einzelkrankentaggeldpdf (924 KB)
- Factsheet Kollektiv-Krankentaggeldversicherungpdf (1.9 MB)
- Kollektiv-Krankentaggeld (AVB 2016)pdf (372 KB)
- Unfalltaggeld-Versicherung (ZB 2012)pdf (223 KB)
- Ergänzende Mutterschaftsversicherung (ZB 2012)pdf (219 KB)
- Gastgewerbe (ZB 2012)pdf (214 KB)
- Fortsetzung des Versicherungsschutzes als Einzelversicherung (ZB 2012)pdf (225 KB)
passend dazu
Kollektivunfallversicherung
Ein Unfall kann hart treffen. Wir sorgen dafür, dass Sie sich zumindest in Geldsachen auf der sicheren Seite befinden.
